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CE-Kennzeichnung Teil I -Grundlagenseminar
Mittwoch, 15. Februar 2017, 09:30 - 17:00
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Die CE-Kennzeichnung steht am Ende eines langen Prozesses, der bereits bei der Planung eines Produktes beginnen sollte. Vorgeschrieben wird die CE-Kennzeichnung

mittlerweile von etwa 25 EU-Richtlinien, von denen 10 erst im Jahr 2016 neu angepasst wurden. Diese sogenannten CE-Richtlinien formulieren dabei vor allem Sicherheitsanforderungen für Produkte, die auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht werden sollen.

 Unternehmen sind also von der CE-Kennzeichnung betroffen, wenn ihre Produkte unter eine oder auch mehrere CE-Richtlinie fallen. Dann sind die gesetzlichen Vorgaben dieser Richtlinien zu erfüllen – und das heißt für die Unternehmen im Wesentlichen:

  • Risikobeurteilung durchführen
  • Sicherheitsmaßnahmen realisieren
  • Benutzerinformation erstellen sowie
  • CE-Konformität nachweisen.

 

Diese grundlegenden CE-Maßnahmen sollte man kennenlernen und dabei auch verstehen, wie sie miteinander zusammenhängen.

 Ziel des Seminars: In diesem Seminar werden alle grundlegenden CE-Maßnahmen erläutert und dabei in einem CE-Praxisleitfaden zusammengefasst – so erhält man einen vollständigen und auch handlungsorientierenden Überblick.

Ort Friedberg
Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg, Seminargebäude Friedberg, Hanauer Straße 5, 61169 Friedberg

Das Seminar richtet sich an alle Personen im Unternehmen, die CE-Maßnahmen durchführen oder dafür verantwortlich sind.